EudraVigilance - geänderte Verordnung für pharmazeutische Unternehmen
Durch die geänderte Verordnung 726/2004 werden alle pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bis...
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Die Sammlung und Auswertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAWs) eines Medikaments oder Medizinprodukts muss mit höchster Sorgfalt geschehen. Fach- und Gebrauchsinformationen gilt es ggf. anzupassen, regelmäßige Berichte für Behörden müssen verfasst und Meldefristen eingehalten werden.
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04.04.2012 08:01
Durch die geänderte Verordnung 726/2004 werden alle pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bis...
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