EudraVigilance - geänderte Verordnung für pharmazeutische Unternehmen
Durch die geänderte Verordnung 726/2004 werden alle pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bis...
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Das Arzneimittelgesetzes (AMG) bildet die rechtliche Grundlage für die Erstellung von Risikomanagement-Plänen (RMP), sowohl im Rahmen von Arzneimittel-Neuzulassungsanträgen (§22 Abs. 2 Nr. 5 AMG) als auch nach der Erteilung der Zulassung (§28 AMG).
Ein Risikomanagement-Plan muss die Beschreibung aller Pharmakovigilanz-Aktivitäten hinsichtlich Identifizierung, Charakterisierung, Vermeidung oder Verminderung von Arzneimittelrisiken sowie eine Beurteilung der Effizienz dieser Maßnahmen enthalten.
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04.04.2012 08:01
Durch die geänderte Verordnung 726/2004 werden alle pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bis...
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