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Risikomanagement-Plan

Das Arzneimittelgesetzes (AMG) bildet die rechtliche Grundlage für die Erstellung von Risikomanagement-Plänen (RMP), sowohl im Rahmen von Arzneimittel-Neuzulassungsanträgen (§22 Abs. 2 Nr. 5 AMG) als auch nach der Erteilung der Zulassung (§28 AMG).

Ein Risikomanagement-Plan muss die Beschreibung aller Pharmakovigilanz-Aktivitäten hinsichtlich Identifizierung, Charakterisierung, Vermeidung oder Verminderung von Arzneimittelrisiken sowie eine Beurteilung der Effizienz dieser Maßnahmen enthalten.

MedPharmTec® bietet Ihnen folgende Dienstleistungen:

  • Charakterisierung von bekannten Arzneimittelrisiken
  • Identifizierung von potentiellen Arzneimittelrisiken
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Pharmakovigilanz und Risikominimierung
  • Bewertung der Effektivität der Maßnahmen zur Pharmakovigilanz und Risikominimierung
  • Meldung unerwünschter Arzeimittelwirkungen an die Behörden
  • Überprüfung und Überarbeitung der informierenden Texte wie z.B. Fach- und Gebrauchsinformationen (Labeling Compliance Service)