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Ethikanträge

Bei klinischen Studien ist neben der Genehmigung durch die Arzneimittelbehörde ein positives Votum der zuständigen Ethik-Kommission erforderlich (§40 Abs.1 Satz 2 AMG).

MedPharmTec® bietet Ihnen die folgenden Services:

    • Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
    • Beantragung der zustimmenden Bewertung bei der zuständigen Ethik-Kommission
    • Kommunikation mit der Kommission