EudraVigilance - geänderte Verordnung für pharmazeutische Unternehmen
Durch die geänderte Verordnung 726/2004 werden alle pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bis...
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Verschiedene Länder verlangen für Importe oder Zulassungen pharmazeutischer Produkte ein Zertifikat der im Herkunftsland zuständigen Behörde (§ 72a, AMG; Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts [Certificate of Pharmaceutical Product, CPP]). Dieses Zertifikat entspricht der von der WHO empfohlenen Form und muss vor Verwendung im Ausland legalisiert werden. Hierfür existieren zwei international anerkannte Beglaubigungsverfahren: die Apostille und die Legalisation.
MedPharmTec® übernimmt gern alle Aufgaben im Bereich Legalisierung sämtlicher in Deutschland ausgestellter pharmazeutischer Unterlagen wie CPP, GMP-Zertifikat oder Herstellungserlaubnis.
04.04.2012 08:01
Durch die geänderte Verordnung 726/2004 werden alle pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bis...
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