Suchen



Kontakt-Service

Kontakt-Service

Sie haben Fragen?

Sie haben Anregungen?



Legalisierungen pharmazeutischer Dokumente

Verschiedene Länder verlangen für Importe oder Zulassungen pharmazeutischer Produkte ein Zertifikat der im Herkunftsland zuständigen Behörde (§ 72a, AMG; Zertifikat eines pharmazeutischen Produkts [Certificate of Pharmaceutical Product, CPP]). Dieses Zertifikat entspricht der von der WHO empfohlenen Form und muss vor Verwendung im Ausland legalisiert werden. Hierfür existieren zwei international anerkannte Beglaubigungsverfahren: die Apostille und die Legalisation.


MedPharmTec® übernimmt gern alle Aufgaben im Bereich Legalisierung sämtlicher in Deutschland ausgestellter pharmazeutischer Unterlagen wie CPP, GMP-Zertifikat oder Herstellungserlaubnis.